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Technik |
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Qualitäts- und Reklamationsmanagement
Qualitäts- und Reklamationsmanagement im weiteren Sinne wird innerhalb des VDM bearbeitet. Die allgemeinen Reduzierung der Reklamationsquoten und damit eine Reduzierung der Kosten entlang der Wertschöpfungskette bis hin zur gesteigerten Zufriedenheit beim Endverbraucher ist dabei oberstes Ziel. Das Potential wird dabei in regelmäßigen Qualitätsworkshops mit Industrievertretern erörtert und zentral über den VDM koordiniert. Dabei kommen ebenso längerfristige, zukunftsweise Projekte, wie der Entwurf eines neuen Logistikkonzeptes zum tragen, das Forcieren brancheneinheitlicher Standards zu Lasten einzelner, schwerlich integrierbarer Insellösungen als auch das zur Verfügung stellen von Reklamationsstatistiken für den eigenen Benchmark der Unternehmen.
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Leitfaden zur Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie für Möbel überarbeitet
Gemäß der neuen EG-Maschinenrichtlinie(2006/42/EG) ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen Kraft betriebene bewegliche Vorrichtung. Somit können insbesondere Möbel mit elektromotorisch verstellbaren Teilen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen.
Um die Umsetzung der Maschinenrichtlinie bei Konstruktionen und beim Inverkehrbringen von Möbeln sicherzustellen und den betroffenen Herstellern die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern, haben die Verbände der Möbelindustrie im HDH unter Beteiligung von Experten aus der Branche diese gemeinsame Broschüre entwickelt. Die Neufassung der Maschinenrichtlinie machte eine Aktualisierung des Leitfadens aus dem Jahr 2003 notwendig.
Gemäß der neuen Maschinenrichtlinie müssen Maschinen, die ab 29. Dezember 2009 in den 27 EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein), der Schweiz und der Türkei vertrieben werden, vollumfänglich dieser neuen Richtlinie entsprechen.
Der überarbeitete Leitfaden zur Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie auf Möbel steht den in den HDH-Mitgliedsverbänden organisierten Unternehmen als pdf-Dokument im internen Bereich zur Verfügung.
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Technische Regeln für Betriebssicherheit und Gefahrstoffe
TRBS
TRBS 1201 (Änderung): "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Die Änderung betrifft die Nr. 3.3.4 "Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen oder befähigte Personen".
TRBS 1201-3 (Bekanntmachung): "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen i.S.d. Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gem. § 14 Abs. 6 BetrSichV".
TRBS 2153 (Bekanntmachung): Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen: Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung und die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung in explosionsgefährdeten Bereichen und für die Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen zum Vermeiden dieser Gefahren. In der TRBS werden Gefahren der elektrostatischen Aufladung von Gegenständen, beim Umgang mit Flüssigkeiten, beim Umgang mit gasförmigen Stoffen und beim Umgang mit Schüttgütern dargestellt sowie die Aufladung von Personen. Thematisiert werden u.a. Folien und Papierbahnen, Spritzlackierungen, Pulverbeschichtungen, Abluftsysteme aber auch persönliche Schutzkleidungen.
TRGS
Die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
TRGS 300 (Aufhebung): Die TRGS 300 "Sicherheitstechnik", Ausgabe: Januar 1994 BArbBl. Heft 1/1994 S. 39-51 (mit Änderungen und Ergänzungen BArbBl. Heft 5/1995 S. 39) wird aufgehoben.
TRBA/TRGS 406 (Berichtigung): Die TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege", Ausgabe Juni 2008 GMBl Nr. 40/41 S. 845-855 (19.8.2008).
TRGS 528 (Bekanntmachung) "Schweißtechnische Arbeiten":
Diese TRGS 528 beruht auf der BGR 220 "Schweißrauche" des Fachausschusses "Metall- und Oberflächenbearbeitung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. Die TRGS 528 gilt für Tätigkeiten der schweißtechnischen Praxis wie Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren an metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen können.
TRGS 555 (Änderungen und Ergänzungen): Die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", Ausgabe Februar 2008, wird wie folgt geändert und ergänzt: Die Nr. 4.3 Abs. 1: Es werden folgende Sätze angefügt: "Elektronische Medien können zur Unterstützung und Vorbereitung und Beschäftigten auf die Unterweisung genutzt werden. Die Unterweisung der Beschäftigten muss daneben aber stets auch mündlich erfolgen."
TRGS 554 (Berichtigung): Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren", Ausgabe Oktober 2008, wird insoweit berichtigt, dass in Nr. 2.3 der Anlage 4 "Spezielle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten" die Formeln berichtigt werden.
TRGS 900 (Änderungen und Ergänzungen): Die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", Ausgabe Januar 2006, wurden unter Nr. 3 und 4 "Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte" bzw. "Verzeichnis der CAS-Nr." Änderungen vorgenommen.
Alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe und Technischen Regeln für Betriebssicherheit können unter der Internetadresse www.baua.de eingesehen und heruntergeladen werden.
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