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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Zukünftige Hausbesitzer müssen daher voraussichtlich ab 1.1.2009 einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen, etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. Die Anteile der Wärmeenergien die durch erneuerbare Energien gedeckt werden sollen unterscheiden sich je nach Energieträger. Solaranlagen müssen mindestens 15 % des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche von 4 % (0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche) der Nutzfläche ausreichend. Bei Wohngebäuden ab 3 Wohnungen soll eine Fläche von 3 % genügen. Bei Biogas soll der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 30 % daraus gedeckt werden. Bei fester Biomasse, Bioöl, Geothermie und Umweltwärme soll die Energieversorgung zu mindestens 50 % aus dieser Energie erfolgen. Alternativ zu diesen Vorgaben kann auch eine Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes die Nutzungspflicht erfüllen. So ist festgelegt, dass Gebäude, die die Vorgaben der jeweils geltenden EnEV an den Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust um 15 % unterschreiten, dieses Gesetz ohne weitere Maßnahmen erfüllen.

Durch die Beschlussempfehlung dieses Gesetzes wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, bei den fortlaufenden Verhandlungen über die Energieeinsparverordnung (EnEV) sicher zu stellen, diese mit dem Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetz abzustimmen und zu verknüpfen. Zu einem derartigen „intelligenten“ Ineinandergreifen beider Gesetzesentwürfe hat der HDH in seiner Stellungnahme hingewiesen. Der HDH weist außerdem darauf hin, dass eine generelle Energieeinsparung dem Einsatz erneuerbarer Energien immer vorzuziehen ist. Ein erhöhter energetischer Standard der Gebäudehülle bildet die eigentliche Grundlage für nachhaltige Energieeinsparung und CO2-Minimierung, unabhängig vom Energieträger. Effiziente Anlagentechnik mit oder ohne erneuerbaren Energien dient hierzu lediglich als sinnvolle Ergänzung. Durch dieses Gesetz werden Bauherren jedoch schnell zum Einsatz erneuerbarer Energien bewegt, anstatt in eine verbesserte Gebäudehülle und somit in eine generelle Energieeinsparung zu investieren.


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