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UMWELT
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Verpackungsholz Portugal
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte dem HDH mit, dass die Europäische Kommission die bestehende Regelung über Maßnahmen gegen die Verbreitung des Kiefernholznematoden (2006/133/EG) überarbeitet und an die aktuelle Befallsituation in der EU angepasst hat. In der Entscheidung vom 28. Mai 2009 (2009/420/EG) werden die Anforderungen, die mit Wirkung vom 16. Juni 2009 in Kraft getreten sind, definiert. Die für den Handel wesentlichen Änderungen des Anhangs 1 Buchstabe d treten erst mit Wirkung zum 1. Januar 2010 in Kraft.
Hierin steht, dass ab 1.1.2010 in Portugal nicht nur die Paletten und das Verpackungsholz mit Ursprung in Portugal, sondern auch die mit Ursprung in anderen EU-Mitgliedsstaaten gemäß dem Standard ISPM Nr. 15 behandelt und markiert sein müssen, sofern sie aus Portugal in andere EU-Mitgliedsstaaten wieder verbracht werden. Somit sind Paletten ohne Behandlung und Markierung, die aus Deutschland nach Portugal versendet werden, in Portugal gem. ISPM Nr. 15 zu behandeln und zu markieren, sofern das Verpackungsholz oder die Paletten wieder aus Portugal verbracht werden sollen.
Um mögliche Verzögerungen oder Beeinträchtigungen für den Handel derartigen Verpackungsholzes aus Portugal zu vermeiden, erscheint es - soweit möglich - für den Handel nach Portugal sinnvoll, Mehrwegholzverpackungen sowie Verpackungen zu verwenden, die bereits entsprechend dem Internationalen Standard ISPM Nr. 15 behandelt und markiert worden sind.
Zusätzlich werden Portugal und die anderen EU-Mitgliedsstaaten Kontrollen an anfälligem Holz, anfälliger Rinde und anfälligen Pflanzen aus Portugal durchführen.
Um die Durchführung der Kontrollen an Verpackungsholz aus Portugal zu erleichtern, bittet das Bundesministerium darum, dass die Empfängerfirmen von Lieferungen aus Portugal Kontakt mit dem jeweils zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst der Länder aufnehmen.
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